Regelung für die Abendmahlgottesdienste in unserer Gemeinde
In der Gemeinde Weiden/Lövenich ist folgende Darreichungsform des Abendmahls in Gebrauch:
In der Regel feiern wir an den zwei ersten Sonntagen im Monat und zu folgenden Feiertagen
- Weihnachtstag, Gründonnerstag, Karfreitag, Osternacht, Ostersonntag, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Ewigkeitssonntag und Silvester -
das Abendmahl mit Einzelkelch, Traubensaft sowie Wein und Brot.