Presbyterium

Das Presbyterium ist die von der Gemeinde gewählte Leitung der Kirchengemeinde. Es besteht aus PfarrerInnen, gewählten Gemeindegliedern (PresbyterInnen) sowie hauptamtlich Mitarbeitenden und entscheidet über die Angelegenheiten der Kirchengemeinde.

Alle vier Jahre werden die Mitglieder des Presbyteriums gewählt. Wählen darf, wer am Wahltag konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt und im Wahlverzeichnis der Kirchengemeinde eingetragen ist. Gewählt werden können nur Menschen, die Mitglied der Kirchengemeinde sind. Als Altersgrenzen gelten die Vollendung des 18. und 75. Lebensjahrs.